Urlaubs- oder Verhinderungspflege
Auszeiten für pflegende Angehörige!
Sind Sie als Pflegeperson durch z.B.
- Krankheit
- Urlaub
- oder andere Gründe
stunden- oder tageweise verhindert, kann die so genannte Verhinderungs- oder Urlaubspflege (§ 39 SGB XI) in Anspruch genommen werden.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Ersatzpflege für maximal
- 6 Wochen im Jahr
- bis zu einer Summe von 1.612 Euro (zuzüglich 806€, wenn das Budget für Kurzzeitpflege nicht genutzt wird).
Voraussetzung dafür ist, dass
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt und
- die Pflegeperson die Leistung seit mindestens 6 Monaten erbringt.
Die Verhinderungs- oder Urlaubspflege muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.