Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI
In Deutschland leben zurzeit 2,5 Millionen, meist ältere Menschen mit einer mittelschweren bis schweren Demenz. Mit einem weiteren Anstieg ist in den nächsten Jahren zu rechnen. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen bedeutet die Demenzerkrankung eine enorme körperliche und seelische Belastung.
Seit dem 01.01.2017 wurde der Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen seitens der Pflegekasse ausgeweitet. Das bedeutet, dass jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 Anspruch auf einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von 125€ pro Monat hat.
Wir von AmbuSan mit unseren qualifizierten, zuverlässigen Mitarbeitern können Ihnen eine Vielzahl dieser Betreuungs- und Entlastungsleistungen anbieten.
Hier einige Beispiele:
- Allgemeine Betreuung, sei es Gespräche führen, vorlesen, gemeinsames singen oder basteln, Gedächtnistraining
- Begleitung, z.B. bei Arztbesuchen, zum Friedhof, Stadtbummel, Besuch bei Verwandten und Freunden, Behördengänge
- Tagesstrukturierende Maßnahmen, z.B. gemeinsames Kochen, Kaffee trinken, Handarbeit, Spiele
- Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkauf
- Förderung von Hobbies und Beschäftigungen
- Haustierversorgung u.v.m.
Seit dem 01.01.2017 ist es zudem möglich über den neuen Leistungskomplex (LK) 31 „Häusliche Betreuung“ innerhalb der Leistungen des jeweiligen Pflegegrades Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese können pro Minute mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Private Betreuung
Auch außerhalb § 45b SGB XI betreuen wir Sie gerne. Wenn Sie beispielsweise bei Ihrem Arztbesuch begleitet werden möchten, Hilfe beim Einkauf benötigen oder einfach nur etwas Gesellschaft wünschen, sind wir für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an!