freundliche Ambusanmitarbeiterin auf dem Weg zum Patienten
 

Beratung und Services

Gemeinsam mit Patienten, Angehörigen und Betreuern entwickeln und gestalten wir ein individuelles Versorgungskonzept. Wir klären Sie genau auf, welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen übernommen und in welcher Höhe sie finanziert werden. Ziel unserer Arbeit ist, dass unsere Patienten ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen können. Eine kompetente Beratung ist die Voraussetzung dafür.

 

Erstgespräch

Zu Beginn einer pflegerischen Versorgung kommt unsere Pflegedienstleitung (PDL) zu Ihnen nach Hause. Gemeinsam wird ein individueller Versorgungsplan aufgestellt. Hierbei stehen die Wünsche des Patienten immer im Vordergrund.

 

Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI – wenn Angehörige oder andere Personen pflegen

Dieser Einsatz dient der Beratung und der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege durch Angehörige. Wenn Sie Geldleistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, besteht die Pflegekasse auf eine Überprüfung durch einen ambulanten Pflegedienst. Wir besuchen Sie – je nach Pflegegrad – zwei bis viermal im Jahr, um der Pflegekasse zu bestätigen, dass die Versorgungssituation ausreichend und die häusliche Pflege gesichert ist. Bei eventuellen Pflegeproblemen gibt eine AmbuSan-Mitarbeiterin Hinweise zur Vermeidung von Pflegefehlern. Werden die Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI nicht regelmäßig nachgewiesen oder von Ihnen als Pflegebedürftigen sogar abgelehnt, ist die Pflegeversicherung berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder vollständig zu streichen.

 

Hilfe bei Antragstellung und weitere Services

Gerne unterstützen wir Sie bei den Anträgen auf Leistungen der Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt und anderer Kostenträger, z.B. bei

  • Anträgen auf Einstufung oder Höherstufung
  • Anträgen zur Verhinderungspflege
  • Anträgen für Pflegehilfsmittel
  • Anträgen für „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt

 

Außerdem übernehmen wir gerne für Sie:

  • die Bestellung und Abholung von Verordnungen und Rezepten für die medizinische Behandlungspflege gemäß § 37 Abs. 2 SGB V

 

In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, Vitakt oder den Johannitern, helfen wir Ihnen außerdem

  • bei der Beantragung eines Hausnotrufsystems
  • bei der Vermittlung von „Essen auf Rädern“