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Grundpflege

Unterstützung zur Körperpflege, Ernährung und Mobilisation

Die Grundpflege umfasst zahlreiche, verschiedene Maßnahmen, die einzeln oder gemeinsam unter dem Aspekt der aktivierenden Pflege zu Ihrer Unterstützung oder Erhaltung der Selbstständigkeit nachgefragt werden können. Es sind dies in nicht abgeschlossener Aufzählung:

 

Hilfestellung

  • bei der Körperpflege (Waschung, Haar- und Mundpflege, Rasieren u.a.)
  • bei der Mobilisation
  • beim An- und Ausziehen
  • beim Lagern und Betten
  • bei Ausscheidungen
  • bei der Zubereitung und Aufnahme von Mahlzeiten

Diese Grundpflegeleistungen gemäß SGB XI werden von der Pflegekasse bei Vorhandensein eines Pflegegrades (1 bis 5) - je nach Umfang - teilweise oder vollständig finanziert.