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Urlaubs- oder Verhinderungspflege

Auszeiten für pflegende Angehörige!

Sind Sie als Pflegeperson durch z.B.

  • Krankheit
  • Urlaub
  • oder andere Gründe

stunden- oder tageweise verhindert, kann die so genannte Verhinderungs- oder Urlaubspflege (§ 39 SGB XI) in Anspruch genommen werden.

 

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Ersatzpflege für maximal

  • 6 Wochen im Jahr
  • bis zu einer Summe von 1.612 Euro (zuzüglich 806€, wenn das Budget für Kurzzeitpflege nicht genutzt wird).

 

Voraussetzung dafür ist, dass

  • Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt und
  • die Pflegeperson die Leistung seit mindestens 6 Monaten erbringt.

Die Verhinderungs- oder Urlaubspflege muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.