Behandlungspflege
Unterstützung der ärztlichen Behandlung
Ihr behandelnder Arzt kann zur Unterstützung seiner Behandlung Pflegemaßnahmen gemäß SGB V verordnen, deren Kosten nach Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse von dieser getragen werden.
Diese Pflegemaßnahmen können zum Beispiel sein:
- Blutdruckkontrolle
- Blutzuckerkontrolle
- Verabreichen von Medikamenten
- medizinische Einreibungen
- Insulininjektionen, subcutane Injektionen
- Infusionen
- Verbände und Wundversorgung
- Prophylaxe (Lagerung, Kompressionsverbände und -strümpfe)
- Pflegemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
- Pflege von Ernährungssonden (Ernährung und Medikamentenverabreichung)
- Katheterpflege und -wechsel
- Stomaversorgung
- Einläufe