Fußpflege und Podologie von Ambusan
 

Podologie

Auch Füße brauchen Pflege

Ergänzend zur ambulanten Pflege bietet AmbuSan mit seinem Tochterunternehmen, AmbuSan Podologie Inh. Marie Dederichs, auch Dienstleistungen auf dem Gebiet der Podologie und Medizinischen Fußpflege an.

Unsere Podologinnen erkennen individuelle Problemzonen (z.B. Diabetikerfuß) und führen die entsprechende Behandlung durch.

Unsere Praxisräume befinden sich im Ärztezentrum in der Bismarckstraße 43 in 32427 Minden.

Terminvereinbarung unter 0571-63132, Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Unser Behandlungsspektrum u.a.:

  • Podologische Komplexbehandlung (Behandlung der Füße bei Diabetikern)
  • Die Podologische Komplexbehandlung beinhaltet:
    • Beratung
    • Füße desinfizieren/Fußbad
    • Fachgerechtes Kürzen der Nägel
    • Nagelkanten entgraten
    • Nagelfalze reinigen
    • Entfernung von übermäßiger Hyperkeratose (Hornhaut, Druckstellen, Hühneraugen)
    • Entfernung von Onychomykose (Nagelpilz)
    • Fußmassage mit pflegender Creme
  • Medizinische Fußpflege
  • Spangentechnik gegen eingewachsene Zehennägel
  • Spezielle Behandlung bei Hautveränderungen (Hühneraugen, Verhornungen)
  • Orthesentechnik (Druck- und Reibungsschutz)
  • Fußmassagen

Sie sind Diabetiker? Dann können sie sich eine Heilmittelverordnung von Ihrem Hausarzt ausstellen lassen. Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist dann, dass die Behandlung von einem Podologen durchgeführt wird.

Seit Januar 2002 ist das Berufsbild des Podologen durch das Podologengesetz (PodG) geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine mehrjährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung absolviert hat. Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zur kosmetischen Fußpflege.

Mit der Gesetzesänderung ist auch die "medizinische Fußpflege" bei Diabetikern wieder verordnungsfähig. Wird ein diabetisches Fußsyndrom festgestellt (Veränderungen der Haut und/oder Zehennägel bei nachgewiesenen Gefühlsstörungen und/oder Durchblutungsstörungen) und drohen dem Patienten ohne die Behandlung dieser Veränderungen Folgeschäden (Entzündungen und Wundheilungsstörungen), ist die medizinische Fußpflege grundsätzlich verordnungsfähig und wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Außerdem muss die Zulassung der Krankenkasse vorliegen. Seit 2008 sind wir im Besitz dieser Zulassung!