AmbuSan – Ambulanter Krankenpflege Service

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32469 Petershagen

 

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Urlaubs- oder Verhinderungspflege

Die meiste Pflegearbeit wird mit viel Liebe und Engagement von nahen Angehörigen geleistet.

Sind Sie als Pflegeperson durch z.B.

  • Krankheit
  • Urlaub
  • oder andere Gründe

stunden- oder tageweise verhindert, kann die so genannte Verhinderungs- oder Urlaubspflege (§ 39 SGB XI) in Anspruch genommen werden.

 

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Ersatzpflege für maximal

  • 28 Tage im Jahr und/oder
  • bis zu einer Summe von 1.510 Euro.

 

Voraussetzung dafür ist, dass

  • Pflegestufe 1, 2 oder 3 vorliegt und
  • die Pflegeperson die Leistung seit mindestens 6 Monaten erbringt.

Die Verhinderungs- oder Urlaubspflege muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.