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AmbuSan – Ambulanter Krankenpflege Service Bahnhofstr. 58 32469 Petershagen
www.ambusan.de info@ambusan.de Mobil: 0171-5201736 |
Die meiste Pflegearbeit wird mit viel Liebe und Engagement von nahen Angehörigen geleistet.
Sind Sie als Pflegeperson durch z.B.
stunden- oder tageweise verhindert, kann die so genannte Verhinderungs- oder Urlaubspflege (§ 39 SGB XI) in Anspruch genommen werden.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Ersatzpflege für maximal
Voraussetzung dafür ist, dass
Die Verhinderungs- oder Urlaubspflege muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.