![]() |
AmbuSan – Ambulanter Krankenpflege Service Bahnhofstr. 58 32469 Petershagen
www.ambusan.de info@ambusan.de Mobil: 0171-5201736 |
Ihr behandelnder Arzt kann zur Unterstützung seiner Behandlung Pflegemaßnahmen gemäß SGB V verordnen, deren Kosten nach Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse von dieser getragen werden.
Diese Pflegemaßnahmen können zum Beispiel sein:
Wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und niemand aus der Familie zur Verfügung steht, kann der Arzt auch eine Haushaltshilfe verordnen (§ 38 SGB V).